Allgemeine Geschäftsbedingungen
CPU-NET stellt dem Kunden den bestellten Internet-Service mit allen
enthaltenen Leistungsbestandteilen sowie eventuell beauftragten Zusatzleistungen
ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung.
Die AGB´s sind im Internet unter www.CPU-NET.de jederzeit frei
abrufbar und werden bei erstmaliger Inbetriebnahme erneut zur Kenntnis
gebracht. Der Kunde erkennt die AGB´s von CPU-NET sowohl auf dem
Bestellformular als auch bei der Online-Konfiguration an. Er kann die
AGB´s jederzeit per einfachem Mausklick auf den angezeigten Button
ausdrucken.
1. Leistungsumfang,
Entgelte
1.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Kundeninformation, wie sie
mit dem Bestellformular verknüpft bzw. verbunden ist, insbesondere
also aus dem jeweiligen Prospekt, aus dem zum Zeitpunkt der Bestellung
aktuellen Internet-Angebot von CPU-NET oder aus einem sonstigen Angebot
beigegebenen Informationen. Die aktuelle Preisliste und Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Providers sind dem Kunden bekannt; er erkennt sie hiermit ausdrücklich
an.
1.4 Die Nutzung des Internet-Service von CPU-NET erfolgt zu den jeweiligen
gültigen Entgelten gemäss Kundeninformation. Der Kunde erhält
zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung. Eine schriftliche
Rechnung wir gegen 5,00 EUR Bearbeitungsgebühren auf Wunsch zugesandt.
1.5 CPU-NET behält sich eine Änderung der Entgelte zum Beginn
eines neuen Abrechnungszeitraumes vor. Geänderte Entgelte werden
dem Kunden an seine Email-Adresse oder postalisch mitgeteilt. Die Änderung
gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 6 Wochen ab Zugang der
Mitteilung wiederspricht. Geht in dieser Frist kein Wiederspruch zu,
wird CPU-NET die geänderten Entgelte der weiteren Geschäftsbeziehung
zugrundelegen. Der Wiederspruch ist schriftlich zu erheben; er gilt
als ordentliche Kündigung des Vertrages (vgl. Nr.8.2).
1.6 Sollte das Datum des Vertragsbeginns oder des Vertragsendes nicht
der erste Tag eines Monats sein, werden solche Monate tagesanteilig
bezogen auf 30 Tage abgerechnet.
1.7 Die Zahlung der Entgelte erfolgt prinzipiell durch Lastschrifteneinzug
bzw. Bankabbuchung oder Kreditkartenzahlung. Der Kunde ermächtigt
CPU-NET, wie auf dem Bestellformular näher spezifiziert, anfallende
Entgelte über das jeweils gültige Konto einzuziehen. Die Ermächtigung
erstreckt sich auch auf nachträglich anfallende und variable Entgelte,
sonstige Kaufpreise sowie vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen.
Das Pauschalentgelt wird jeweils am 30. des Monats des im Bestellformular
genannten Zeitraums fällig und eingezogen; ist ein monatlicher
Abrechnungszeitraum vereinbart, wird das Entgelt zu jedem 30. des Monats
fällig und eingezogen. Einmalige Entgelte, das Bereitstellungsentgelt,
variable Entgelte sowie Kaufpreise für sonstige Produkte werden
mit Erbringung der Leistung oder unmittelbar vor Lieferung eingezogen.
1.8 Der Kunde ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt
oder unbefugt über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich,
es sei denn der Kunde hat dies nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt
der Nachweis, dass er dies nicht zu vertreten hat.
1.9 In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, das persönliche
Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff
Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust
zu schützen. Besteht für den Kunden der Verdacht, dass Dritte
unbefugt in den Besitz des Passwortes gelangt sein könnten, ist
er verpflichtet, das betreffende Passwort zu ändern. Ferner hat
der Kunde das automatisch zugestellte Passwort unmittelbar bei der ersten
Einwahl in den Internet-Service von CPU-NET und später auf Anforderung
von CPU-NET abzuändern. Er stellt CPU-NET von Kosten und Ansprüche
Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.
1.10 CPU-NET beginnt mit den Leistungen des Internet-Service unmittelbar
nach der Gutschrift der ersten Lastschrift oder eines sonstigen Zahlungsvorganges.
1.11 Kommt der Kunde für 2 aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung
eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder einem länger
als 2 Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen
Entgelt entspricht, in Verzug, kann CPU-NET das Vertragsverhältnis
aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
1.12 Ferner ist CPU-NET bei Zahlungsverzug berechtigt alle Zugänge
des Kunden - ohne Ankündigung - kostenpflichtig zu sperren. Eine
Aufhebung der Sperre erfolgt erst nach Ausgleich aller ausstehenden
Forderungen.
1.13 Sollte die DENIC e.G. (zentrale Vergabestelle für deutsche
Internet-Adressen mit der Endung "de", im nachfolgenden kurz
DENIC genannt) oder sonstige betroffene Vergabestellen ihre Preisstellung
oder ihr Abrechnungsmodell für Internet-Adressen (sogenannte Domains)
ändern, so ist CPU-NET berechtigt, die Entgelte gegenüber
dem Kunden mit Wirksamwerden der Änderung ohne gesonderte Fristen
entsprechend anzupassen. Sollte eine derartige Anpassung unzumutbar
sein, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht für die betroffene
Domain, zum Ablauf des bereits bezahlten Zeitraumes zu.
1.14 Gegen Forderungen von CPU-NET kann der Kunde nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
1.15 Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts
oder Leistungsverweigerungsrecht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig
festgestellter Gegenansprüche zu.
1.16 Bei im voraus bezahlten Entgelten besteht kein Rückforderungsrecht,
wenn der Kunde vor Ablauf dieses bezahlten Zeitraumes kündigt.
2. Bereitgestellte
Inhalte, Programme und Daten
2.1 Die von CPU-NET im Rahmen des Internet-Services zugänglich
gemachten Inhalte, Text-, Bild- und Tonmaterialien sowie Programme (zum
Beispiel CGI-Module) sind in der Regel urheberrechtlich geschützt.
Der Kunde einer Internet-Präsenz kann solche von CPU-NET zur Verfügung
gestellten Materialien zur Gestaltung einiger Internet-Inhalte für
die Dauer des Vertragsverhältnisses unter der über CPU-NET
geführten Internet-Adresse nutzen und diese Inhalte auch personalisieren
oder modifizieren. Die sonstige Nutzung (insbesondere Vervielfältigung,
Abgabe und Überlassung an Dritte) ist nur mit schriftlicher Genehmigung
durch CPU-NET oder den jeweiligen Inhaber der Rechte gestattet.
2.2 CPU-NET haftet für die Richtigkeit, Fehlerfreiheit, gewünschte
Funktionsweise und Vollständigkeit der Inhalte und Programmmodule
nur im Rahmen der Haftungsregel nach Ziffer 14. CPU-NET ist für
Inhalte, die nicht auf eigenen Servern von CPU-NET liegen, verantwortlich
und kann - unbeschadet der Ziffer 14 - keinerlei Gewähr für
diese Inhalte übernehmen. CPU-NET verpflichtet sich jedoch, die
zur Verfügung gestellten Programme im Rahmen des technisch möglichen
auf Virenfreiheit zu überprüfen.
2.3 Zur Erstellung von Statistiken durch den Kunden werden auf dem Server
des Kunden sogenannte Log-Files für die letzten zwei Wochen gespeichert.
Eine Auswertung der Log-Files erfolgt von CPU-NET nur mit dem Zweck,
dem Kunden zentral aufbereitete und verdichtete Statistiken gemäß
Kundeninformation bereitzustellen. Eine darüber hinausgehende Speicherung
und Nutzung durch CPU-NET ist ausgeschlossen.
3. Regelungen zu
selbst erstellten bzw. übertragenen Inhalten
3.1 Der Kunde verpflichtet sich, für seine geschäftsmäßigen
Angebote Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen
auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben (gesetzliche
Anforderung nach §6 TDG).
3.2 Der Kunde gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes
Recht verstoßen. Darüber hinaus ist das Hinterlegen von erotischen,
pornographischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden
Inhalten im Rahmen des Internet-Services von CPU-NET nicht gestattet.
CPU-NET ist berechtigt, vorgenannte Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung
zu sperren und zu löschen. Verstößt der Kunde wesentlich
oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist CPU-NET berechtigt,
das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
Der Kunde verpflichtet sich in einem solchen Fall zur Zahlung einer
Vertragsstraffe von 4900,00 EUR, unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges.
3.3 CPU-NET behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten
oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich
zu sperren oder deren Betrieb im Einzellfall zu unterbinden. Dies betrifft
insbesondere CGI-Programm-Module, PHP-Module, ASP-Komponenten und ASP.NET-Komponenten,
die nicht in der Programmbibliothek bereitgehalten werden. CPU-NET behält
sich ebenfalls das Recht vor, das Angebot des Kunden ohne Vorwarnung
zu sperren, falls der Kunde eigene Programme im Rahmen seines Angebots
arbeiten lässt, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit
des Servers beeinträchtigen.
Der Kunde kann gegenüber von CPU-NET keine Rechte, insbesondere
Schadensersatzansprüche, hinsichtlich des Inhalts des gemieteten
Servers geltend machen, es sei denn es liegt eine vorsätzliche
oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der von CPU-NET oder eines
ihrer Erfüllungsgehilfen vor
(vgl. Nr. 14.1)
3.4 Dem Kunden ist
bekannt dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets
in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung
befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko
nimmt der Kunde in Kauf.
4. Registrierung,
Wechsel, Änderung und Kündigung von Domains bei Internet-Präsenzen
4.1 CPU-NET erteilt per Telefon oder Internet grundsätzlich nur
unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain.
Zwischen Auskunft und Anmeldung kann eine Vergabe an eine Dritte Partei
durch die Vergabestelle oder eine andere Stelle erfolgen, ohne das CPU-NET
hierauf Einfluss nimmt oder davon Kenntnis erlangt.
4.2 Die Anmeldung einer Domain erfolgt, sofern nichts abweichendes vereinbart
wurde, als "de" - Domain. Die Daten zur Registrierung werden
in einem automatisierten Verfahren ohne Gewähr an die Vergabestelle
oder an eine andere zuständige Stelle weitergeleitet. Der Kunde
kann von einer tatsächlichen Zuteilung ausgehen, wenn der Internet-Service
von CPU-NET unter dem, bzw. den gewünschten Namen bereitgestellt
wurde. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung
von bestellten Domainnamen sowie für die zwischenzeitliche Vergabe
an eine andere Partei sind seitens von CPU-NET ausgeschlossen.
4.3 Sollten vom Kunden gewünschte Domains nicht mehr verfügbar
sein, wird CPU-NET eventuell vom Kunden angegebene Alternativen der
Reihe nach berücksichtigt. Sollte keiner der angegebenen Namen
oder keine ausreichende Anzahl verfügbar sein, wird CPU-NET weitere
Domainnamen zur Anmeldung vom Kunden anfordern.
4.4 CPU-NET betreut während der Dauer, des mit dem Kunden geschlossenen
Vertrages, sämtliche Domains auf der Grundlage der jeweils gültigen
Richtlinien der zuständigen Vergabestelle. Sollten sich diese Richtlinien
ändern oder sollten sich die Rahmenbedingungen für die Registrierung
und Aufrechterhaltung von Domains aus anderen Gründen verändern,
sind CPU-NET und der Kunde bereit, ihr Vertragsverhältnis entsprechend
anzupassen.
4.5 CPU-NET führt die Anmeldung bzw. Registrierung von Domains
im Namen und im Auftrag des Kunden durch.
4.6 Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses und keiner
Übernahme der Domain durch einen anderen Registrar die Domain seitens
von CPU-NET nicht weiter bei den zuständigen Registrierungsstellen
verlängert oder wahlweise gelöscht. Sollte der Kunde bzw.
sonstige Nutzungsberechtigte nach Vertragsende jedoch die Weiternutzung
einer Domain über einen anderen Anbieter wünschen, so wird
CPU-NET hierzu unverzüglich die notwendige Freigabe ohne gesondertes
Entgelt erteilen, sofern die vertragsgemäßen Entgelte bezahlt
wurden und keine sonstigen Zahlungsrückstände mehr bestehen;
ansonsten steht von CPU-NET ein Zurückbehaltungsrecht zu. Macht
CPU-NET das Zurückbehaltungsrecht geltend, kann sie dem Kunden
eine Frist von 2 Wochen setzen, in der er die Zahlungsrückstände
auszugleichen hat; nach erfolglosem Ablauf der Frist, ist sie berechtigt,
die dem Vertragsverhältnis zugeordneten Domainnamen zu löschen oder einzubehalten.
4.7 Es besteht bei einzelnen Services die Möglichkeit, vorhandene
Domains, die zur Zeit von einem anderen Anbieter betreut werden, zukünftig
als Bestandteil des Vertragsverhältnisses von CPU-NET betreuen
zu lassen. Dem Kunden ist bekannt, dass zur erfolgreichen Ummeldung
eine Freigabe des bisher die Domain betreuenden Anbieters erforderlich
ist. CPU-NET wird daher in angemessenem Umfang auch mehrfach versuchen,
die Ummeldung erfolgreich durchzuführen. Ab dem zweiten Versuch
werden hierfür Gebühren erhoben. CPU-NET kann jedoch bei ausbleibender
Freigabe des dritten Anbieters keine Gewähr für die erfolgreiche
Ummeldung übernehmen. Sollte für die Ummeldung ein Entgelt
vereinbart worden sein, so ist der Kunde auch bei Ausbleiben dieser
Freigabe gegenüber CPU-NET hierfür leistungspflichtig. Eine
erfolgreich umgemeldete Domain wird im Verhältnis zwischen CPU-NET
und dem Kunden ansonsten wie eine neu registrierte Domain gemäß
den hier getroffenen Regelungen behandelt.
4.8 Der Kunde erklärt sich bereit, bei Wechsel des Betreuers einer
Domain, sowie Registrierung, Änderung oder Löschung einer
Domain im jeweils erforderlichen Umfang mitzuwirken und hierzu notwendige
Erklärungen gegebenenfalls abzugeben.
4.9 Sollte der Kunde andere Domain-Typen beauftragen (zum Beispiel .de,
.com, .at, .ch), wird insgesamt wie vorgenannt unter Berücksichtigung
der jeweils gültigen Vergaberichtlinien verfahren.
5.Verantwortlichkeit
des Kunden für Inhalte und Domainnamen
5.1 Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung
oder von Dritten über seinen Internet -Service von CPU-NET produzierten
bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung
oder Überprüfung dieser Inhalte durch CPU-NET findet nicht
statt.
5.2 CPU-NET überprüft die Inhalte des Kunden ferner nicht
dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt
erhoben werden. Im Internet ist es insoweit üblich, dass bis zu
einer gerichtlichen Klärung Daten auf glaubhaftes Verlangen jedes
Dritten gesperrt werden (siehe auch die "Dispute Policy" des
InterNic unter www.internic.net). Der Kunde erklärt sich daher
einverstanden, den Zugriff auf seine Inhalte in dem Fall zu sperren,
sofern Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden.
5.3 Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung
bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt
werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl von Domainnamen
allein verantwortlich ist. Für den Fall, dass Dritte Rechte am
Domainnamen glaubhaft geltend machen, behält sich CPU-NET vor,
den betreffenden Domainnamen bis zur rechtsverbindlichen Klärung
der Streitfrage zu sperren.
5.4 Sollte CPU-NET aus in 3. und 5. beschriebenen Gründen einen
Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber der von CPU-NET
leistungspflichtig. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen
Maßnahmen einverstanden, die CPU-NET zu treffen hat, um vollziehbaren
Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen. Der Kunde
hält CPU-NET bezüglich der Ziffern 2. bis 5. ferner von Forderungen
Dritter, sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen Folgen
frei.
Der Kunde kann aus der Sperrung keine Schadensersatzansprüche herleiten,
es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige
Pflichtverletzung von CPU-NET oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen
vor (vgl. Nr. 14.1)
6.Datensicherheit,
Online-Übertragungen, Suchmaschinen
6.1 Soweit Daten an CPU-NET - gleich in welcher Form - übermittelt
werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Die Server von CPU-NET
werden gemäß Kundeninformationen regelmäßig und
sorgfältig gesichert. Im Fall eines dennoch eintretenden Datenverlustes
wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich
auf den Server von CPU-NET übertragen.
6.2 Diverse kundenspezifische Einstellungen des Internet-Services von
CPU-NET werden online festgelegt. Die Übertragung solcher Daten
erfolgt auf Gefahr des Kunden über das Internet, ohne Gewähr
durch CPU-NET. Die Mitteilungen sind nach deren Eingang gültig
und werden von CPU-NET bis zum Eingang neuer Daten per Internet als
verbindlich zur Leistungsdurchführung verwendet. Hierbei auftretende
Verzögerungen sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel
dar.
7. Empfang und Versand
von E-Mails
7.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass CPU-NET und
dessen Kooperationspartner an seine E-Mail-Adresse im Internet-Service
von CPU-NET E-Mails zur Information im zumutbaren Umfang versenden.
Zur Unterscheidung solcher E-Mails sind diese auf geeignete Weise gekennzeichnet.
7.2 Sollte CPU-NET bekannt werden, dass der Kunde E-Mails, unter Angabe
seines Domainnamens rechtswidrig oder entgegen allgemeiner anerkannter
Regeln der Kommunikation im Internet, verschickt, behält sich CPU-NET
vor, den Service vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Dies
gilt ebenfalls für Übertragungen ("Postings") von
werblichen oder rechtswidrigen Botschaften in öffentliche Newsgroups
des Internets, sowie Massenemails an Adressanten, die den Adressanten
nicht kennen ("Spam"). Sollte CPU-NET aus diesen Gründen
eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber CPU-NET
Leistungspflichtig.
7.3 CPU-NET ist berechtigt, auf bereitgestellten POP3-Accounts (Hauptadressen
für E-Mails) eingegangene E-Mails zu löschen, a)nachdem diese
vom Kunden abgerufen wurden, b) nachdem sie gemäß Kundenweisung
weitergeleitet wurden, c) nachdem sie 60 Tage gespeichert wurden.
7.4 Für verloren gegangene E-Mails, bei denen das Verschulden nicht
bei CPU-NET liegt, ist eine Haftung ausgeschlossen.
8. Vertragsbeginn
und -ende
8.1 Spätestens mit dem Tag der Freischaltung der Zugangskennung
und ggf. des ersten der angeforderten Domainnamen zum Internet-Service
von CPU-NET entsteht zwischen dem Kunden und CPU-NET das Vertragsverhältnis.
Bei Online-Zugängen entsteht das Vertragsverhältnis mit der
ersten Nutzung oder spätestens 10 Tage nach der Lieferung der Zugangsdaten.
Dieser Tag, ungeachtet des Datums der Zahlung, stellt den Beginn des
Vertrags und der Abrechnung dar.
8.2 Der Kunde und CPU-NET können das Vertragsverhältnis ohne
Angabe von Gründen mit der auf dem jeweiligen Bestellformular und
in der jeweiligen Kundeninformation ausgewiesenen Frist kündigen.
Ein Widerspruch im Sinne Ziffer 1.5 oder 17.3 gilt als ordentliche Kündigung.
Ist keine Kündigungsregelung individuell getroffen worden, gilt
folgende Kündigungsfrist:
Beide Vertragspartner können den Vertrag mit einer Frist von 4
Wochen vor Ende der Laufzeit kündigen.
8.3 Eine Kündigung
bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Brief oder Telefax.
Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann wegen Eilbedürftigkeit
alternativ auch per E-Mail erfolgen, muss aber binnen 3 Tagen schriftlich
per Post oder Fax bestätigt werden.
8.4 CPU-NET kann entgeltfreie Leistungen oder entgeltfreie Zusatzleistungen
jederzeit zum Ende eines laufenden Monats wieder einstellen. Zur Mitteilung
der Einstellung genügt eine Benachrichtigung per E-Mail.
8.5 Für den Internet-Service von CPU-NET, in denen gemäß
Spezifikation der gesamte Datenverkehr enthalten ist, gilt folgende
Zusatzregelung. Das Datentransfervolumen ist pro Monat beschränkt.
Eine Nachberechnung des Datentransfers, der diese Grenze überschreitet,
erfordert nach erheblicher oder dauerhafter Überschreitung gemäß
den aktuellen Preisen von CPU-NET.
8.6 Der Kunde kann auf Wunsch in ein anderes Angebot von CPU-NET mit
einem Abweichenden Tarif wechseln, insofern verfügbar und technisch
möglich. Ein Wechsel zu einem Service mit preiswerterem Tarif ist
zum Ende des vorausbezahlten Zeitraumes möglich. Der Wechsel zu
einem Service mit höherem Tarif ist jederzeit möglich. Die
Bereitstellung der erweiterten Leistungen erfolgt schnellstmöglich,
die Berechnung des erhöhten Tarifs erfolgt ab dem Termin der Umstellung.
CPU-NET kann aus dem Tarifwechsel resultierende Forderungen ebenfalls
per Lastschrift einziehen. Gutschriften werden mit zukünftigen
Leistungen verrechnet. Als Kündigungsfrist gilt zukünftig
die für den neu gewählten Internet-Service in der Kundeninformation
angegebene Frist.
8.7 Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem
Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder fortgesetzten
Verstößen gegen die vertraglichen Regelungen sowie bei Undurchführbarkeit
des Vertrages vor. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund
ist CPU-NET berechtigt, den Zugang in ihrem Internet-Service sofort
zu verwehren; hinterlegte Inhalte werden sofort gesperrt. CPU-NET ist
berechtigt, die diesem Vertragsverhältnis zugeordneten Internet-Adressen
und Email-Nachrichten nach einer Frist von 2 Wochen seit Zugang der
Kündigung zu löschen.
9.Verfügbarkeit,
Wartung
9.1 Vorbehaltlich der folgenden Regelungen stehen die Internet-Services
von CPU-NET 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung.
CPU-NET übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene
Verfügbarkeit von Daten. Eine Haftung von CPU-NET für durch
technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene
Datenübertragungen oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang
ist im Rahmen der Nr. 14.1 ausgeschlossen.
10. Technische Einschränkungen
bei Internet-Präsenzen
10.2 Der Kunde hat, sofern nicht gesondert beauftragt, keinen Anspruch
auf eine IP-Adresse, einen eigenen physischen Server für seine
Inhalte oder eine ihm dediziert zugeordnete Bandbreite (Leistungskapazität
für Datenverkehr). Der Betrieb erfolgt zur notwendigen Kostenreduktion
auf leistungsfähigen Zentralrechnern (Servern) mit einer IP-Adresse
und einer insgesamt für den jeweiligen Server verfügbaren
Bandbreite, wodurch Schwankungen in der tatsächlich dem Kunden
zur Verfügung stehenden Bandbreite möglich sind.
11.Leistungsstörungen
11.1 Gegenüber einem Kunden, der nicht Verbraucher im Sinne des
§ 13 BGB ist, haftet CPU-NET für gelieferte Waren, indem sie
nach eigenem Ermessen kostenlos nachbessert bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung
vornimmt. Sollten 2 Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen,
so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Minderung zu verlangen,
oder vom Vertrag zurückzutreten. Gegenüber einem Kunden, der
Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, haftet CPU-NET für
gelieferte Waren entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.
11.2 Sofern sich aus diesem Grund AGB´s nicht zulässigerweise
ein anderes ergibt,hat CPU-NET Störungen des Zuganges zum Internet
-Service von CPU-NET im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten
unverzüglich zu beseitigen. Hat CPU-NET die zu beseitigende Störung
zu vertreten, ist der Kunde zur Minderung des monatlichen Entgeltes
berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, CPU-NET erkennbare Zugangsstörungen
unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 12 Stunden nach
Kenntnis schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen.
11.3 Weitergehende Ansprüche des Kunden sind durch die Haftungsregelungen
der Ziffer 14. begrenzt.
12. Technische Beratung
12.1 Die technische Beratung per E-Mail und Hotline erfolgt in dem in
der Kundeninformation ausgewiesenen Umfang.
14 .Haftungsbeschränkung
und Schadensersatzansprüche
14.1 CPU-NET haftet nur für Schäden, die von ihr, ihren gesetzlichen
Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsberechtigten grob fahrlässig
oder vorsätzlich verursacht werden. Die Haftungsbeschränkung
gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf einerfahrlässigen Pflichtverletzung
von CPU-NET oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Die Haftungsbeschränkung gilt des weiteren nicht für zugesicherte
Eigenschaften (Garantieerklärungen).
14.3 Die Benutzung des Internet-Services von CPU-NET erfolgt demnach
gem. der Einschränkung der Ziffer 14.1. Dies bezieht sich insbesondere
auf die Funktionalität und Virenfreiheit von Inhalten und Software
(z. B. Java-Applets, CGI-Module, PHP, ASP, ASP.NET), die sich über
den Internet-Service von CPU-NET laden bzw. aktivieren lassen.
14.4 CPU-NET haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen
oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich
von CPU-NET oder dessen Erfüllungsgehilfen liegen, sofern nicht
ausnahmsweise eine Haftung nach Ziffer 14.1 besteht.
14.5 Eine Haftung von CPU-NET ist ausgeschlossen, wenn eine Nichterreichbarkeit
des Vertragsgegenstandes durch Dritte zu verantworten ist. Gleiches
gilt, wenn bei einer Domainübertragung der alte Provider die Domain
nicht herausgibt (sog. KK-NACK).
15. Sonderregelungen
für Wiederverkäufer von Internet-Präsenzen
15.1 CPU-NET ist bereit, auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen
Internet-Service und mit diesen verbundene Domains zu betreuen, an denen
die Nutzungsberechtigung nicht dem Kunden selbst, sondern dessen Vertragspartnern
(Endkunden) zusteht.
15.2 Der Kunde bleibt in diesen Fällen alleiniger Vertragspartner
von CPU-NET. Er hat den Endkunden vertraglich im erforderlichen Umfang
auf die Regelungen des Bestellformulars und dieser Geschäftsbedingungen
sowie zur Mitwirkung zu verpflichten, soweit nach diesem Vertrag und
den Richtlinien der Vergabestelle für Domains die Mitwirkung des
Endkunden zur ordnungsgemäßen Registrierung, Änderung
oder Löschung einer Domain erforderlich ist. Der Kunde ersetzt
von CPU-NET alle Schäden und stellt CPU-NET von allen Ansprüchen
und sonstigen Beeinträchtigungen frei, die daraus entstehen können,
dass vorgenannte Regelungen nicht eingehalten werden oder der Endkunde
die Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
15.3 In allen Fällen, in denen der Kunde von CPU-NET die Mitwirkung
bei der Abtretung oder Löschung einer Domain eines Kunden oder
beim Providerwechsel oder einer sonstigen Änderung der Domain eines
Endkunden verlangt, hat der Kunde sicherzustellen, dass die betreffende
Änderung im Verhältnis zum Endkunden rechtmäßig
ist. CPU-NET kann die schriftliche Einwilligung des Endkunden verlangen.
Wirkt CPU-NET auf Weisung des Kunden an Änderungen einer Domain
mit, so ist der Kunde verpflichtet CPU-NET von allen eventuellen Ansprüchen
freizustellen, die der Endkunde im Zusammenhang mit der Änderung
gegen CPU-NET erhebt. Die entsprechende Freistellungspflicht gilt auch
in Fällen, in denen CPU-NET Änderungen einer Domain eines
Endkunden bewirkt, zu denen CPU-NET gegenüber dem Kunden berechtigt
ist (z. B. Löschung einer Domain wegen Nichtzahlung der Vergütung).
15.4 Die Internet-Services von CPU-NET beinhalten Leistungen (zum Beispiel
E-Mail-Adressen und Domainnamen), die eventuell getrennt bzw. aufgeteilt
vom Kunden an mehrere Parteien (Endverbraucher) weiterverkauft werden
können. Eine derartige deintegrierte Vermarktung von Komplettlöschungen
bedarf nicht zuletzt aus Gründen der Rechtssicherheit der vorherigen
Zustimmung von CPU-NET.
16.Datenschutz
16.1 CPU-NET bedarf zur sinnvollen Nutzung, zum Betrieb und zur Weiterentwicklung
des Dienstes einiger Daten des Benutzers. Die sich daraus ergebenden
Fragen zu klären, dienen die folgenden Regelungen. Der Kunde hat
jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligungserklärung mit
Wirkung für die Zukunft zu wiederrufen.
16.2 Das abrechnungsrelevante Nutzungsvolumen wird vom Betreiber der
Internet-Infrastruktur im notwendigen Umfang erfasst und an CPU-NET
zu Abrechnungszwecken übermittelt und auf den Systemen von CPU-NET
gespeichert.
16.3 Der Kunde stimmt der Verarbeitung und Nutzung der bei der Inanspruchnahme
des Services (Teledienstes) anfallende zu dessen Durchführung notwendigen
personenbezogenen Daten zu. Unter personenbezogenen Daten sind Einzelangaben
über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten
oder bestimmbaren Person zu verstehen. Die Zustimmung erstreckt sich
auch auf Erfüllungsgehilfen von CPU-NET.
16.4 CPU-NET ist ebenfalls berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden
für Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung oder zur
bedarfsgerechten Gestaltung des Teledienstes zu nutzen und zu verarbeiten.
Bestandsdaten sind solche Daten, die für die Begründung, inhaltliche
Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses über
die Nutzung des Teledienstes erforderlich sind. Der Kunde kann seine
Zustimmung hierzu jederzeit wiederrufen.
17. Sonstiges
17.1 CPU-NET ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen
mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu
beauftragen. CPU-NET ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur
und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen,
jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für
den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.
17.2 Die in den AGB´s erwähnten Mitteilungen von CPU-NET
an den Kunden sowie im sonstigen Geschäftsverlauf notwendig werdenden
Mitteilungen stellt CPU-NET grundsätzlich an die uns bekannte E-Mail-Adresse
oder eine vereinbarte E-Mail-Adresse zu, die hierzu entsprechend vorkonfiguriert
eingerichtet wird. Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der damit
hergestellten Verfügbarkeit auf dieser Adresse als zugestellt,
ungeachtet des Datums, an dem der Kunde derartige Nachrichten tatsächlich
abruft. Der Name dieser E-Mail-Adresse kann zur Sicherstellung der Kommunikation
nicht geändert werden.
17.3 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden
dem Kunden an seine E-Mail-Adresse oder postalisch mitgeteilt. Hier
ist statt der Beifügung des kompletten Textes ein Verweis auf die
Adresse im Internet, unter der die neue Fassung abrufbar ist, hinreichend.
Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 6
Wochen ab Zugang der Mitteilung widerspricht. Der Widerspruch ist schriftlich
zu erheben; er gilt als ordentliche Kündigung des Vertrages (vgl.
Nr. 8.2).
17.4 Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen,
sofern indiesen AGB´s nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt für den Verzicht
auf dieses Formerfordernis.
17.5 CPU-NET steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des
technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme,
Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten,
insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.
17.6 Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen von CPU-NET oder
ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.
17.7 Der Kunde willigt ein, dass CPU-NET anhand seiner personenbezogenen
Daten Auskünfte von der SCHUFA und anderen Wirtschaftsauskunfteien
einholen kann und im Fall nicht vertragsmäßiger Abwicklung
(z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzug) Auskünfte dorthin, zur
Wahrung berechtigter Interessen weitergibt.
17.8 Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
gilt Göppingen als vereinbart, diesbezüglich wird auf das
Gerichtsstandprinzip ausdrücklich verzichtet. Es gilt das maßgebliche
Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17.9 Eigene Geschäftsbedingungen von Kunden, Lieferanten oder Dritten
werden nicht anerkannt. Bei Auftragserteilung bzw. -annahme erlangen
ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Rechtsfähigkeit,
auch wenn dieses auf Unterlagen anderslautend an- oder wiedergegeben
wird.
17.10 Die Angestellten von CPU-NET sind nicht befugt, mündliche
Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben,
die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich
dieser Geschäftsbeziehungen hinausgehen.
17.11 Allen Preisauskünften liegen die Preise einsehbar unter www.CPU-NET
zugrunde.
18. Informationen und Wiederruf nach Fernabsatzgesetz
18.1 Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von 2 Wochen ab
Zugang der Annahmeerklärung durch entsprechende Mitteilung an CPU-NET
wiederrufen. Der Wiederruf ist ausgeschlossen bei Verträgen über
nach Kundenangaben zusammengestellten und konfigurierten Waren und Werken.
Das Wiederrufsrecht entfällt auch, wenn CPU-NET nach dem vertraglich
vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung
beginnt oder der Endverbraucher die Leistung aktiv in Anspruch nimmt
oder gelieferte Datenträger, Software, Video- und Audioaufzeichnungen
entsiegelt werden. Ausgeschlossen ist ein Wiederruf schließlich
für Produkte, die naturgemäß für die Rückgabe
ungeeignet sind, dieses insbesondere bei bereits beantragten und auf
den Endkunden registrierte Domainnamen.
19. Salvatorische Klausel
19.1 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB´s unwirksam
sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so
wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt.
Die unwirksame Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen
Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten
kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
Göppingen,
2004-06-14
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